Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 29.03.2018

1. Geltungsbereich
Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen an. Geschäftsbedingungen des Käufers – welche
Vereinbarungen diese auch immer enthalten mögen – wird durch
unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich widersprochen,
soweit nicht beiderseits ausdrücklich und schriftlich
Abweichendes vereinbart wurde.

2. Preise
Die Preise gelten frei Haus ausschließlich Verpackung, soweit keine
besondere Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise unserer Angebote
haben eine Gültigkeit von 3 Monaten, sofern keine andere Dauer auf
der Angebotsabgabe vorgenommen wurde. Tritt bei Verträgen mit
einer Laufzeit von mehr als 4 Monaten und unbefristeter Verträge eine
wesentliche Änderung der Lohn-, Material- oder Energiekosten ein, so
sind wir berechtigt, eine angemessene Anpassung des Preises unter
Berücksichtigung dieser Faktoren vorzunehmen. Die Preise sind für
Nachbestellungen nicht verbindlich.

3. Verpackung und Versand
Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht
zurückgenommen. Wenn nicht besonders vorgeschrieben, bleibt die
Versandart unserem Ermessen vorbehalten ohne Verantwortung für
billigste Verfrachtung.

4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar nach Rechnungsdatum innerhalb
30 Tagen netto. Bei verspätetem Zahlungseingang behalten wir uns vor
Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu
berechnen. Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen wegen
irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Kunden
sind ausgeschlossen.

5. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt, wenn alle Unterlagen, die zur Erledigung des
Auftrages beizubringen sind, vorliegen und die Auftragsbestätigung
erfolgt ist. Die Lieferung gilt als fristgerecht erfolgt, wenn die Ware
innerhalb der vereinbarten Frist das Werk verlassen hat oder
Versandbereitschaft gemeldet ist. Im Falle höherer Gewalt oder bei
Betriebsstörungen, insbesondere Rohstoff- oder Energiemangel,
Maschinen- oder Werkzeugbruch, Streik, Aussperrungen,
Transportschwierigkeiten oder sonstigen unvorhersehbaren,
unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen befreien wir uns für
die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den
Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem
Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. Wir sind
verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die
erforderlichen Informationen zu geben und die Verpflichtungen den
veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
Teillieferungen sind zulässig. Kommen wir mit der Leistung in Verzug,
so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns für die
Lieferung eine angemessene Nachfrist setzt und wir die Frist fruchtlos
verstreichen lassen. Weitergehende Ansprüche wegen Verzugs,
insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit
wir den Verzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
haben.

6. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller uns gegen den
Besteller zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Veräußert der
Besteller die von uns gelieferte Ware gleich in welchem Zustand, so
tritt er hiermit schon jetzt die ihm aus der Veräußerung entstehenden
Forderungen gegen seinen Abnehmer bis zur Höhe unserer Ansprüche
an uns ab. Der Besteller ist verpflichtet, seinem Abnehmer die
Abtretung bekannt zu geben und uns zur Geltendmachung
unserer Rechte aller erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu
geben. Erhält der Besteller von seinem Abnehmer Zahlungen, so gelten
diese Zahlungen als für uns vereinnahmt und sind unverzüglich an uns
weiterzuleiten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor
vollständiger Bezahlung der Ware sind nicht gestattet. Pfändungen
Dritter sind uns vom Besteller unverzüglich anzuzeigen. Übersteigt der
Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Lieferforderungen
um mehr als 10%, sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe
oder Rückübertragung verpflichtet.

7. Gewährleistungen und Beanstandungen
Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich bei uns
geltend gemacht werden. Danach werden sie nicht mehr anerkannt.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Eignung unserer Ware für einen
bestimmten Verwendungszweck. Der Käufer ist bei Verwendung
unserer Ware selbst verpflichtet, die Eignung vorab zu überprüfen.
Mehr- bzw. Minderlieferungen von 10% sind zulässig. Ein Anspruch auf
Rücknahme oder Nachlieferung dieser Mengen besteht nicht. Das Recht
der Mängelrüge ist ausgeschlossen, wenn die von uns gelieferten
Waren vom Besteller bereits be- oder verarbeitet sind. Rücksendungen
werden nur nach vorhergehender Vereinbarung angenommen.

8. Annullierung
Mit Absendung der Auftragsbestätigung kann der Auftrag nicht mehr
annulliert werden. Im Falle einer einseitigen Auflösung durch den
Käufer bleibt der Käufer den Gesamtbetrag der Bestellung schuldig.

9. Patentverletzung
Wird die Ware in vom Besteller besonders vorgeschriebener
Ausführung (nach Zeichnung, Muster oder sonstigen bestimmten
Angaben) hergestellt und geliefert, so übernimmt der Besteller die
Gewähr, dass durch die Ausführung Rechte Dritter, insbesondere
Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte,
nicht verletzt werden. Der Besteller ist verpflichtet, uns von allen
Ansprüchen Dritter, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben
könnten, zu befreien.

10. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche jeglicher Art aus Verschuldungshaftung gegen
uns sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
bei uns vorliegen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche
aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter
Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei
Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung.

11. Haftung
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen
Geschäftsbedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen
Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem
Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, sofern uns, unserem gesetzlichen
Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen einfache Fahrlässigkeit zur
Last fällt. Wir haften nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten
Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

12. Verjährung
Alle Ansprüche gegen uns verjähren spätestens in 6 Monaten, soweit
nicht längere Verjährungsfristen vereinbart sind.

13. Abrufaufträge
Bestätigen wir einen Kaufvertragsabschluß mit der ausdrücklichen,
urkundlichen Erklärung, „auf Abruf“, so gelten ergänzend folgende
Bedingungen:
Der Käufer ist zur Abnahme und Zahlung der gekauften Ware im
bestätigten Umfang als Hauptpflicht aus dem geschlossenen Vertrag
verpflichtet.
Sind nähere Einzelheiten bezüglich Mindestabrufmenge und Zeitpunkt
der Verpflichtung zum Abruf nicht getroffen, so gilt:
Es ist die bei Regelverkäufen geringste Mindestmenge abzurufen. Wir
bestimmen dies nach billigem Ermessen. Der Abruf hat mindestens
vierteljährlich zu erfolgen. Ein Abrufauftrag muss innerhalb von 12
Monaten vollständig abgenommen sein.
Mengen, die nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes abgerufen
werden, verwahren wir unter Berechnung der üblichen Lagergebühr bei
Haftung hierfür wie in eigenen Angelegenheiten.
Der Kaufpreis ist mit dem Tage des Ablaufs der Abruffrist fällig und
vertraglich gem. Ziffer 2Satz 3 verzinslich.
Abrufmengen, die innerhalb der vereinbarten Frist nicht abgerufen
sind, müssen mit Vorkasse bezahlt werden. Wir sind zur Versendung in
der vereinbarten Form also erst dann verpflichtet, wenn der Gegenwert
für die Teil- oder Restlieferung uns zur Verfügung gestellt worden ist
Wir behalten uns vor, bei Nichtabruf innerhalb der vereinbarten Frist
nach Ankündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu
machen und die Ware nicht zu liefern. Stellen wir eine Kaufsache nicht
oder nicht mehr unverändert her, die nicht fristgerecht abgerufen
worden ist, so gilt:
Wir haben das Wahlrecht, ob wir einem Abrufwunsch noch entsprechen
wollen oder nicht. Letzteren falls sind wir berechtigt, wenn wir auf den
Nichtabruf und die Schadensersatzpflicht hingewiesen haben, den
Schadensersatz geltend zu machen, ansonsten können wir ohne
Verpflichtung zur Zahlung irgendeines Entgeltes vom Vertrag. Soweit
bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt, zurückzutreten.

14. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und
Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die
übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle unwirksamer
Bestimmungen sollen solche Regelungen treten, die dem
wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung
der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist für beide Teile
Lauterbach. Der Gerichtsstand für Käufer und Verkäufer ist Rottweil.